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Regionaler Führungsstab

Regionaler Führungsstab (RFS) Altenberg

Der RFS Altenberg erfüllt jene Aufgaben, die den Gemeinden durch das Gesetz über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter übertragen wurde.

Der RFS Altenberg

  • ist für die Planung von Massnahmen zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen zuständig.
  • informiert und berät die Behörden der Vertragsgemeinden.
  • koordiniert die Massnahmen zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen.
  • ordnet die notwendigen Massnahmen selbständig an, soweit diese zum Schutze der Bevölkerung und der Kulturgüter unverzüglich getroffen werden müssen.
  • erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Gemeinderäte der Vertragsgemeinden und ordnet den Vollzug der Entscheide an.
  • bereitet die Informationen der Bevölkerung zuhanden der Gemeinderäte der Vertragsgemeinden vor.

Organigramm:

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