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Mietzinsbeiträge

Neues Mietzinsreglement per 1.1.2024

Per 1. Januar 2024 gilt im Kanton Basel-Landschaft das totalrevidierte Mietzinsbeitragsgesetz und die Verordnung zum Mietzinsbeitragsgesetz. Mit der Neuregelung dieses Bereichs gelten im ganzen Kanton Mindeststandards. Im Kanton wohnhafte Familien und Alleinerziehende haben dadurch ab 2024 ein Anrecht auf Minimalbeiträge, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Gemeinden regeln die Einzelheiten in einem Gemeindereglement und sind für den Vollzug von Gesetz und Verordnung zuständig. Dieses «Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen» sowie die entsprechende Verordnung wurden an der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 beschlossen und treten per 1. Januar 2024 in Kraft.
Mehr Informationen zur Kantonalen Gesetzesgrundlage finden Sie hier: Gesetzesgrundlage 2024.

Was sind Mietzinsbeiträge?
Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, damit Sie Mietzinsbeiträge beantragen können?

  • Knappe finanzielle Verhältnisse.
  • Mindestens ein Kind (minderjährig oder in Erstausbildung) lebt im gleichen Haushalt.
  • Verbringen Kinder im Trennungsfall ihre Zeit gleichermassen bei beiden Eltern, können beide Elternteile Mietzinsbeiträge beantragen.
  • CH-Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit einem Ausweis C, B, F oder S.
  • Seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft.

Wie gehen Sie vor, wenn Sie Mietzinsbeiträge beantragen möchten?

  1. Laden Sie die beiden Dokumente herunter:
  2. Füllen Sie diese vollständig aus, unterzeichnen sie und legen die entsprechenden Unterlagen und Ausweiskopien dazu.
  3. Senden Sie das gesamte Dossier an:
    Gemeindeverwaltung Frenkendorf, Bereich Dienste/Abt. Sozialdienst, Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf
    Oder geben es persönlich am Schalter ab.