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Förderreglement Gemeinde

Die Energiestadt Frenkendorf fördert seit fast 30 Jahren erneuerbare Energieanlagen. Das Reglement über die Gewährung von Investitionsbeiträgen an erneuerbare Energien und Energieeffizienzmassnahmen (kurz Förderreglement) ist eine wichtige Energiestadt-Massnahme und ermöglicht die Auszahlung von Beiträgen an neue Photovoltaik-Anlagen, Speichern zur PV-Anlagen und den Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Heizanlagen. So hat die Gemeinde beispielsweise seit 1999 bereits über 140 Photovoltaikanlagen finanziell unterstützt. Das bestehende Förderreglement limitiert die jährlichen Beiträge auf CHF 65'000.00.

 

Förderbeiträge 

In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt bei der Förderung von Photovoltaikanlagen und, da das Förderbudget seit 2016 nicht mehr gut  ausgeschöpft wurde, beim Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Anlagen (limitierte Förderaktion ab April 2021). Seit Mitte 2021 hat die Anzahl an Gesuchen für Photovoltaik-Anlagen stark zugenommen, sodass an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 ein Nachtragskredit über CHF 100'000.00 für die hängigen Beitragsgesuche genehmigt wurde. 

Angesichts der weiterhin hohen Gesuchzahlen beschloss der Gemeinderat eine Senkung der maximalen Förderbeiträge pro Anlage per 1. Februar 2023. Mit der Genehmigung des revidierten Förderreglements durch die Einwohnergemeindeversammlung vom 17. April 2023, welches rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird ab dem 1. Mai 2023 zusätzlich der Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Anlagen gefördert. Mit dieser Reglementsänderung wird das jährliche Förderbudget von bisher CHF 35'000.00 auf neu CHF 65'000.00 angehoben. Damit werden die heutigen Konzessionseinnahmen für den Strom- und Gasverkauf in Frenkendorf weitgehend dafür eingesetzt, den Umbau auf eine erneuerbare Energieversorgung zu unterstützen. 

Neue Förderbeiträge ab 1. August 2024 

Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage hat der Gemeinderat hat neue Maximalbeiträge beschlossen. 

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