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Gemeindewahlen 2024

Gemäss Anordnung des Gemeinderats finden am 3. März 2024 folgende Neuwahlen für die Amtsdauer vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 statt :

  • Gemeinderat
  • Gemeindekommission
  • Bürgerrat

Ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang ist auf den 14. April 2024 festgesetzt.

Am 9. Juni 2024 finden folgende Neuwahlen für die Amtsdauer vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 statt:

  • Gemeindepräsidium
  • Bürgergemeindepräsidium

Am 9. Juni 2024 finden folgende Neuwahlen für die Amtsdauer vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 statt:

  • Schulrat für Kindergarten und Primarschule (4)
  • Sekundarschulrat des Schulkreises Frenkendorf-Füllinsdorf (3)

Ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang ist auf den 30. Juni 2024 festgesetzt.

Wahlverfahren
Die 7 Mitglieder des Gemeinderates inkl. des Gemeindepräsidiums, des Bürgerrats und Bürgergemeindepräsidiums sowie der Schulräte werden nach dem Majorzsystem (Mehrheitswahl) gewählt.

Für die 15 Mitglieder der Gemeindekommission kommt das Proporzsystem (Verhältniswahl) zur Anwendung.

Stille Wahl[1]
Stille Wahl ist bei allen Wahlen zulässig, ausser bei der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und bei der Wahl des Gemeindepräsidiums.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge für den Gemeinderat
Die Wahlvorschläge (Majorzwahlen) für den Gemeinderat sind rein informativ und dienen für die Erstellung eines Infoblatts mit den Angaben der Kandidierenden, welches zusammen mit den Wahlunterlagen verschickt werden kann.[2] Die Wahlvorschläge für den Gemeinderat sind der Gemeindeverwaltung bis zum Dienstag, 2. Januar 2024, 12.00 Uhr, einzureichen.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge für die Gemeindekommission
Die Wahlvorschläge für die Gemeindekommission dürfen höchstens 15 Namen der wählbaren Personen enthalten. Jeder Wahlvorschlag hat eine von den übrigen Wahlvorschlägen unterscheidbare Listenbezeichnung aufzuweisen. Die Vorgeschlagenen sind mit ihren Vornamen, Namen, Geburtsdaten, Berufen bzw. Tätigkeiten, Wohnadressen und Heimatorten zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten, die Zustimmung kann nicht zurückgenommen werden. Die gleichen Kandidaten oder Kandidatinnen dürfen nur auf einem Wahlvorschlag aufgeführt sein, andernfalls werden sie auf allen Wahlvorschlägen gestrichen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Frenkendorf stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterschreiben und nach Einreichung des Wahlvorschlages seine Unterschrift nicht mehr zurückziehen. Die Wahlvorschläge für die Gemeindekommission sind der Gemeindeverwaltung bis zum Dienstag, 2. Januar 2024, 12.00 Uhr, einzureichen.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge für die Schulräte
Die Wahlvorschläge (Majorzwahlen) für den Schulrat sind rein informativ und dienen für die Erstellung eines Infoblatts mit den Angaben der Kandidierenden, welches zusammen mit den Wahlunterlagen verschickt werden kann. Gewählt werden in den Schulrat für Kindergarten und Primarschule 4 Personen, in den Sekundarschulrat des Schulkreises Frenkendorf-Füllinsdorf, 3 Personen. Die Wahlvorschläge für den Schulrat sind der Gemeindeverwaltung bis zum Montag, 8. April 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Die in der Gemeinde Frenkendorf Stimmberechtigten können die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner bei der Gemeindeverwaltung einsehen.

[1] Bei einer stillen Wahl werden nicht mehr Kandidaten aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind. Bei der stillen Wahl bedeutet dies, dass die Kandidaten automatisch als gewählt gelten.

[2] Grundlage: Verordnung über das amtliche Informationsblatt zu Gemeindewahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren Gemeinde Frenkendorf vom 12. August 2019

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