Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung, insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung und Finanzplan in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzverwalter. Sie erstattet dazu Bericht und Antrag. Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission (RPK) sind im Gemeindegesetz geregelt. Die fünf Mitglieder der RPK werden durch die Gemeindekommission gewählt.
Gesetzliche Grundlagen: Gemeindegesetz, Gemeindeordnung
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission Legislatur 1.7.2024 - 30.6.2028
Kontakt | Funktion | |
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Buser Samuel | ||
Gröflin Franziska | ||
Hägler Peter | ||
Müller Urs | ||
Rudolf Jörg |
Kontakt
Noch nicht bekannt