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Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung, insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung und Finanzplan in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzverwalter. Sie erstattet dazu Bericht und Antrag. Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission (RPK) sind im Gemeindegesetz geregelt. Die fünf Mitglieder der RPK werden durch die Gemeindekommission gewählt.

Gesetzliche Grundlagen: Gemeindegesetz, Gemeindeordnung

Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission Legislatur 1.7.2024 - 30.6.2028

Kontakt Funktion
Buser Samuel   
Gröflin Franziska  
Hägler Peter  
Müller Urs  
Rudolf Jörg  

 

Kontakt

Noch nicht bekannt